Straßenhund in Kairo - © Simon Burko - Quelle: photocase.com
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
PFLEGESTELLEN
Als Pflegestelle nehmen Sie ein Tier übergangsweise in Ihrer Familie auf und betreuen es bis ein endgültiges Zuhause für Ihr Schützling gefunden wurde. Das Tier ist i.d.R. tierärztlich untersucht, auf verschiedene Krankheiten getestet, geimpft, gechipt, meist auch kastriert, verfügt über einen gültigen EU-Heimtierausweis und sollte über die Tierschutzorganisation versichert sein. Es entstehen Ihnen als Pflegestelle keine Kosten. Einzelheiten werden in einem Pflegevertrag geregelt.
Vermittlung des Pflegetiers
Um die Vermittlung Ihres Pflegetieres in ein neues Zuhause kümmert sich die Tierschutzorganisation. Ihre Aufgabe ist es lediglich, Interessenten auf Anfrage Auskunft über die Eigenschaften des Pflegetieres zu geben und ggfs. Besuchsmöglichkeiten zu bieten, um das Tier persönlich kennenzulernen.
Wer schont etwas Erfahrung in der Tierschutzarbeit hat, kann sich mit Einverständnis der Tierschutzorganisation selbst aktiv um die Vermittlung seines Pflegetieres bemühen und ggfs. auch Vor- und Nachkontrollen übernehmen.
Voraussetzung
  1. Wer sich als Pflegestelle zur Verfügung stellen möchten, muss vor allem Zeit und ein Herz für Tiere haben. Sie sollten Ihrem Pflegetier Aufmerksamkeit, Zuneigung und Geduld entgegenbringen.

  2. Einfühlungsvermögen und Erfahrung im Umgang mit Tieren sind erforderlich. Zwar sind die meisten Tiere "pflegeleichte" und überaus dankbare Mitbewohner, denn noch gibt es fallweise auch Tiere, die z.B. aufgrund schlechter Erfahrungen in der Vergangenheit ängstlich sind, in bestimmten Situationen unangemessen reagieren oder alltägliche Dinge wie Auto fahren oder Gassi gehen an der Leine noch nicht kennen. Zu beachten ist auch, dass gerade Welpen und Hunde, die noch nie im Haus gehalten wurden, nicht stubenrein sind und dies mit Ihrer Hilfe erst noch erlernen müssen.

  3. Tierschutzorganisationen machen bei Ihren Pflegefamilien Vorkontrollen, um sicherzustellen, dass das Pflegetier dort in guten Händen ist und artgerecht gehalten wird. Sie vermitteln dann unter Berücksichtigung der jeweiligen Wohn- und Lebenssituation das zur Pflegefamilie passende Pflegetier.

  4. Wenn Sie zur Miete wohnen, muss die Genehmigung des Vermieters vorliegen, ein Tier halten zu dürfen.
Pflegevertrag
Zwischen Pflegestelle und Tierschutzorganisation wird ein sogenannter Pflegevertrag geschlossen, der die Rechte und Pflichten beider Seiten regelt.
weitere Informationen
"Pflegestellen für Tiere"
Quelle: hr fernsehen, "Herrchen gesucht"