Straßenhund in Kairo - © Simon Burko - Quelle: photocase.com
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
TIERADOPTIONEN
Ein wesentliches Ziel jeder im Ausland tätigen Tierschutzorganisation ist es, so viele Tiere wie möglich aus einer Tötungsstation zu retten und in ein neues Zuhause zu vermitteln. Hierfür werden Menschen gesucht, die ein Tier bei sich aufnehmen und ihm ein liebevolles Zuhause auf Lebenszeit geben. Das vermittelte Tier ist i.d.R. tierärztlich untersucht, auf verschiedene Krankheiten getestet, geimpft, gechipt, meist auch kastriert und verfügt über einen gültigen EU-Heimtierausweis.
Auswahl des Tieres
Bei den meisten Auslandstiervermittlungen befindet sich das Tier noch im Ausland, so dass Sie die Auswahl anhand einiger Fotos und einer Beschreibung des Tieres auf der Internetseite der Tierschutzorganisation treffen.
Befindet sich Ihr Wunschtier bereits in einer Pflegestelle in Deutschland haben Sie zusätzlich die Möglichkeit es zu besuchen und es persönlich kennen zu lernen.
Vorkontrolle
Wenn Sie sich entschließen, ein Tier von einer Tierschutzorganisation zu übernehmen, wird nach vorheriger Terminabsprache eine Vorkontrolle bei Ihnen zu Hause durchgeführt. Diese dient dazu, Sie persönlich kennenzulernen und zu sehen, ob die Möglichkeit einer artgerechten Tierhaltung gegeben ist. Erfüllen Sie die notwendigen Voraussetzungen ein Tier halten zu können, wird die Tierschutzorganisation einer Vermittlung zustimmen.
Schutzvertrag & Schutzgebühr
Bei Übernahme eines Tieres wird ein sogenannter Schutzvertrag zwischen Ihnen und der Tierschutzorganisation geschlossen. Er regelt alle wesentlichen Punkte in Bezug auf die Haltung des Tieres und besagt, dass Sie als neuer Besitzer dem Tier ein Heim auf Lebenszeit bieten, die Tierschutzorganiation jedoch das Eigentumsrecht an dem Tier behält. Dies dient dem Schutz des Tieres, damit es nicht an Dritte verkauft werden kann, oder wenn Sie aufgrund veränderter Lebensumstände nicht mehr in der Lage sind das Tier zu behalten, es wieder an die Tierschutzorganisation zurückgegeben wird.

Es fällt eine sogenannte Schutzgebühr an, die je nach Alter des Tieres meist zwischen 150,- und 280,- EUR liegt. Die Schutzgebühr kommt unmittelbar den Tieren zugute. Sie wird für tierärztliche Untersuchungen und Behandlungen, Futter, Impfungen, Kastration und Transport nach Deutschland verwendet.
Tierübergabe
Sollte sich das Tier bereits in Deutschland in einer Pflegestelle befinden, holen Sie es dort ab. Hält sich das Tier noch im Ausland auf, wird es mit Hilfe eines Flugpaten nach Deutschland ausgeflogen und Sie nehmen es direkt am (nächstgelegenen) Flughafen in Empfang. Normalerweise ist bei Übergabe des Tieres ein Mitarbeiter der Tierschutzorganiation anwesend.
Gesundheit
Bei Tieren aus dem Ausland sollte man bedenken, dass in Süd- und Osteuropa einige Krankheiten existieren, die für das Tier unbehandelt tödlich enden oder es zumindest gesundheitlich schwer schädigen können. Die meisten Tierschutzorganisationen testen ihre Tiere deshalb vor der Vermittlung mittels Blutuntersuchung auf in Frage kommende Krankheiten. In den südlichen Ländern sind das vor allem die Mittelmeererkrankungen Leishmaniose, Babesiose, Ehrlichiose und Dirofilariose.

Die vermittelten Tiere sind gechipt und sofern es sich nicht um Welpen oder Jungtiere handelt normalerweise auch kastriert. Sie verfügen über für die Ausreise vorgeschriebenen Impfungen. Diese werden in einem Impfpass vermerkt, der Ihnen zusammen mit dem Tier übergeben wird. Sie erhalten auch einen EU-Heimtierausweis, der seit 1. Oktober 2004 bei Reisen von Hunden und Katzen innerhalb der EU Pflicht ist.